Heimlich schwanger werden – Darf man das?

Heimlich schwanger werden

Heimlich schwanger werden © Natürliche Fruchtbarkeit

Du möchtest heimlich schwanger werden? Wir zeigen dir, worauf man achten muss, wenn man gegen den Willen des Partners schwanger werden möchte.

Viele Frauen wollen ab dem 30. Lebensjahr unbedingt ein Kind. Doch der Partner möchte keine Kinder oder fühlt sich noch nicht bereit für ein Kind. Diese Situation ist nicht selten und viele Frauen entscheiden sich in dieser Phase entweder sich vom Partner zu trennen oder heimlich schwanger zu werden. Zur Planung der heimlichen Schwangerschaft wird beispielsweise einfach die Pille beim Verkehr ohne das Wissen des Partners weggelassen und darauf gehofft, dass man durch Sex zum Eisprung schwanger wird. Natürlich ist das ein Vertrauensbruch und kann die Beziehung zerstören, aber ist es strafbar? Wir zeigen dir, wie Gerichte in Deutschland über einen solchen Fall entschieden haben und wie Frauen ihre Chancen heimlich schwanger werden steigern können. Jedoch ersetzt dieser Artikel keine Rechtsberatung, sondern dient nur der Information. Bitte suche bei entsprechenden Vorhaben vorab einen Anwalt auf und nimm eine entsprechende Rechtsberatung in Anspruch.

Heimlich schwanger werden nach Pille – Ist es eine Straftat?

Der berühmte Youtuber und Anwalt Christian Solmecke diskutierte in einem Video einen realen Fall, der vor Gericht kam, wo eine 18-Jährige Frau ohne Wissen des Partners die Pille abgesetzt hat und heimlich schwanger wurde. Die Frau war zu diesem Zeitpunkt schon 3 Jahre mit ihrem Partner zusammen und sie nahm vorher regelmäßig die Pille. Mit der Zeit entwickelte die Frau einen einseitigen Kinderwunsch und beschloss die Pille abzusetzen, um heimlich schwanger zu werden. Relativ bald nach ihrem Entschluss wurde sie schwanger und es kam zur Trennung des Mannes, weil dieser im Vertrauen einen großen Bruch erlebt hat. Anschließend verklagte der Mann sie auf Schadenersatz, weil er betrogen wurde und nun Unterhalt zahlen muss. Wie der Fall ausgeht, erfährst du nun im Detail:

Mann verklagt Frau auf Schadensersatz

Der Mann verklagt daraufhin die Frau auf Schadenersatz, weil er jetzt jeden Monat Unterhalt zahlen muss. Somit ensteht für ihn infolge des ungewollten Kindes ein finanzieller Schaden, der ja nicht entstanden wäre, wenn die Frau ihm von dem Absetzen der Pille erzählt hätte. In diesem Fall hätte er ja ein Kondom nehmen oder die Beziehung beenden können. Sie hat somit einen Vertragsbruch aus seiner Sicht begonnen, den die beiden zu Beginn ihrer Beziehung vereinbart hatten. 

Frau kommt ungeschoren davon

Das Gericht entschied letztendlich für die Frau, die heimlich schwanger wurde, dass sie keinen Schadenersatz zahlen muss. Der Mann muss Unterhalt zahlen, weil er sonst das Kindeswohl gefährdet. Schließlich hat die Frau, die ja alleinerziehend ist, dann weniger Geld und das Kind muss ohne Unterhalt leiden. Dies wiegt für das Gericht schwerer als der Vertrauensbuch und Plan der Frau, heimlich schwanger zu werden. Der Fall gilt bis heute als Präzidenzfall und wird nach heutigem Recht immer noch so entschieden, dass heißt es ist rechtlich für eine Frau unproblematisch, die Pille abzusetzen oder welche Verhütungsmethode auch immer und heimlich schwanger zu werden. Den genauen Fall mit allen rechtlichen Paragraphen und die genaue Urteilsbegründung könnt ihr in diesem Artikel nachlesen.

Heimlich schwanger werden – Erfahrungen

Natürlich gibt es zahlreiche Erfahrungsberichte im Netz von Frauen und Männer, die heimlich schwanger werden. In der Zeitschrift Focus ist genau so ein Fall einer heimlichen Schwangerschaft in der heutigen Zeit nochmals geschildert. Auch hier setzte die Frau die Pille unabgesprochen ab und wurde schwanger. Der Mann fühlt sich zwar betrogen und berichtet von seiner Machtlosigkeit. Ironischerweise liebt er das ungewollte Kind aber so sehr und möchte nun weitere Kinder mit der Frau haben. 

Heimlich schwanger werden durch Manipulation der Kondome

Kann man durch manipulierte Kondome heimlich schwanger werden ohne rechtliche Folgen? Eine Frau hat dies versucht und der reale Fall kam vor Gericht und wurde ebenso in einem Video auf dem Kanal der Kanzlei WBS vorgestellt. 

Frau durchlöcherte Kondome um heimlich schwanger zu werden

Eine Frau lernte einen Mann über ein Dating-Portal kennen und führte mit ihm eine intime Beziehung unter dem Titel „Freundschaft plus”. Irgendwann verliebt sich die Frau in den Mann und wollte von ihm Kinder. Sie hatten zu diesem Zeitpunkt immer Sex mit Kondom, um sich vor einer Schwangerschaft und Geschlechtskrankheiten zu schützen. Irgendwann kam die Frau auf die Idee, in die Kondome Löcher reinzumachen, um heimlich schwanger zu werden. Als ihre Periode später kam, erzählte sie ihrem Liebhaber, dass sie eventuell von ihm schwanger ist und die Kondome manipuliert hat. Daraufhin erstattete der Mann Strafanzeige.

Die Frau wurde schuldig gesprochen

Das Gericht sieht in dem Vorgehen der Frau einen sexuellen Übergriff, weil sie die Modalitäten des Verkehrs verändert und damit auch Geschlechtskrankheiten und eine potentielle Schwangerschaft in Kauf genommen hat. Wichtig ist hier, dass zwar der Sex mit dem Mann einvernehmlich stattgefunden hat, aber nicht wie vereinbart mit einem funktionierenden Kondom. Somit wurde die Frau nach §177 Strafgesetzbuch, zu einer Haftstrafe von 6 Monaten wegen eines sexuellen Übergriffes verurteilt. Wichtig ist, dass es der Frau nicht gelungen ist, mit dieser Methode heimlich schwanger zu werden. Somit kann man jetzt über potentielle Unterhaltsansprüche und Ähnliches nur spekulieren.

Heimlich schwanger werden mit Samenraub

Nun haben wir aus dem letzten Fall schon gelernt, dass man des sexuellen Übergriffes schuldig gesprochen werden kann, wenn man von einem Mann durch Sex geplant heimlich schwanger wird. Dies ist beispielsweise bei dem Fall mit den durchlöcherten Kondomen so gewesen. Doch was passiert, wenn man die Spermien des Mannes gegen seinen Willen nimmt und sich damit künstlich befruchten lässt? Hier fällt ja der Sex weg und somit besteht kein sexueller Übergriff mehr. Natürlich gibt es hier auch wieder einen realen Fall, den wir gesondert diskutieren möchten.

Frau führte künstliche Befruchtung ohne Willen des Mannes durch

Im Tagesspiegel kann man einen Zeitungsbericht von einem Paar finden, das zunächst gemeinsamen Kinderwunsch hatte und ihn durch eine künstliche Befruchtung realisieren wollte. Nach drei fehlgeleiteten Versuchen trennte sich der Mann und kam mit einer neuen Partnerin zusammen, um mit dieser seinen Kinderwunsch zu erfüllen. Die verlassene Frau nahm sein Sperma und lies sich trotz allem, ein viertes Mal künstlich mit dem Sperma befruchten und wurde heimlich schwanger und Mutter. Der Mann musste nun trotz zerbrochener Beziehung und Samenraub für das Kind Unterhalt zahlen. Wie der Spiegel in dem Artikel „Mutwillige Empfängnis” berichtet, erwartete die Frau für ihre Tat keine rechtlichen Konsequenzen.

Wie viel Unterhalt müssen Männer zahlen?

Der zu zahlenden Kindesunterhalt ist nicht absolut rechtlich geregelt, da er vom Einkommen des Mannes abhängt. Zahlen muss den Unterhalt das Elternteil, bei dem sich die Kinder nicht ständig aufhalten. Den Mindestunterhalt regelt die Düsseldorfer Tabelle nach der sich viele Gerichte richten. Hiernach darf ein erwerbstätiger Mann mindesten 1370 Euro für sich behalten. Geht er keiner Arbeit nach, darf er über 1120 Euro frei verfügen. Überdies muss der Vater des Kindes für ein Kind, das unter sechs Jahre alt ist, mindestens 437 Euro monatlich Unterhalt zahlen. Bis zum 12. Lebensjahr werden monatlich etwa 502 Euro Kindesunterhalt fällig. Vom 12. bis zum 18. Lebensjahr sind 588 Euro pro Monat zu zahlen. Die angebenenden Daten verändern sich jedes Jahr und beziehen sich auf das Jahr 2023. 

Was passiert, wenn der Mann keinen Unterhalt zahlen kann?

Es kann auch beim Jugendamt ein Unterhaltsvorschuss beantragt werden. In diesem Fall zahlt der Staat den Unterhalt für das Kind. Sobald der Mann mehr Geld verdient, muss er die Kindesunterhaltszahlungen an den Staat zurückzahlen.

Heimlich schwanger werden – Wie kann ich die Chancen steigern?

Aus persönlichen Gesprächen mit vielen Frauen in der Kinderwunschzeit weiß ich, wie sich eine Frau mit Ende 30 fühlt, wenn sie einen Kinderwunsch hat, aber der Partner ihren Wunsch nicht teilt oder sie keinen festen Partner hat. Es ist ja schließlich nicht immer genug Zeit, sich neu zu verlieben und Kinder zu bekommen. In diesem Fall hören viele Frauen ihre biologische Uhr ticken, werfen für ihren Kinderwunsch sämtliche moralische Vorstellungen über Bord und versuchen heimlich schwanger zu werden.

Mit NFP leichter schwanger werden

Natürlich bleibt keiner Besucherin unseres Blogs verborgen, dass es die NFP Methode gibt und man mithilfe von Zervixschleim und Basaltemperatur, den Eisprung zu 91 % sicher bis auf vier Tage genau bestimmen kann. Ebenso wissen die Frauen nach dem Lesen unseres Blogs genau, dass mit NFP in Studien etwa 81 % der Frauen in nur sechs Monaten schwanger werden. Ohne Methode werden nach einem halben Jahr nur 60 % schwanger und somit kann die Anwendung der NFP Methode die Chancen, heimlich schwanger zu werden, steigern.

Ist heimlich schwanger werden moralisch vertretbar?

Die bekannte Schriftstellerin Nora Roberts sagte einmal:

„Liebe ohne Vertrauen? Das ist überhaupt gar keine Liebe.”

Aus meiner Sicht ist es ein klarer Vertrauensbruch, den man so nicht durchführen sollte. Ich sehe es ähnlich wie Frau Roberts, dass Liebe, Vertrauen und Sexualität immer zusammenkommen sollten. Man sollte sich besser trennen – auch wenn dies aktuell kein Trost ist, aber es gibt genug Männer auf der Welt, die Kinder haben möchten. Ebenso kann man sich als Frau auch ohne Mann künstlich befruchten lassen oder einen Samenspender für die Heiminsemination suchen. Die Heiminsemination nutzen ja auch viele lesbische Paare, die wir ja auf unserem Youtube-Kanal schon interviewt haben. Es ist nicht richtig, doch es gibt viele Frauen, die tatsächlich heimlich schwanger werden. Rechtlich sind die Konsequenzen meist für die Frauen gering, da das Kindeswohl im Mittelpunkt steht und die Männer in nahezu jedem Fall Unterhalt zahlen müssen.

Hinweise

Dieser Artikel ersetzt keine Rechtsberatung und dient nur der Information. Falls Sie ein entsprechenden Anliegen haben suchen sie einen Rechtsanwalt in ihrer Nähe auf.

 

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